| Vorweggenommene Erbfolge | | Drucken | |
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Für viele Menschen stellt sich die Frage, ob die Errichtung eines Testamentes für einen optimalen Vermögensübergang ausreichend ist oder ob nicht schon zu Lebzeiten Vermögenswerte übertragen werden sollen. Die Beantwortung dieser Frage hängt grundsätzlich vom Einzelfall ab, wobei Größe und Zusammensetzung des Vermögens, familiäre Gegebenheiten und persönliche Verhältnisse eine besondere Rolle spielen. Wird die Vermögensnachfolge bereits zu Lebzeiten vorgenommen, kann sie individuell gestaltet, gesteuert und kontrolliert werden. Mit zunehmendem Alter äußern Eltern auch oftmals den Wunsch, bei der Vermögensverwaltung entlastet zu werden. Mit der Übernahme der Vermögensverwaltung entlasten die Kinder die Eltern und übernehmen zugleich Verantwortung. Die Erfahrung zeigt, dass die Kinder bei rechtzeitiger Übergabe ein wesentlich positiveres Verhältnis zu den Eltern entwickeln, als wenn man ihnen das Erbe bis zum Tod vorenthält. Schließlich sollen Kinder auch frühzeitig lernen, mit Vermögen eigenverantwortlich umzugehen. Sind mehrere Kinder vorhanden, verschafft eine Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge dem begünstigten Kind auch die Sicherheit des Behaltendürfens. Dies ist insbesondere dann bedeutsam, wenn Investitionen geplant sind. Der Entschluss zu lebzeitiger Vermögensnachfolge muss gleichwohl stets gut überlegt getroffen werden. Insbesondere dürfen Gründe der Steuerersparnis nie allein ausschlaggebend sein, will man nicht böse Überraschungen etwa angesichts der Entwicklung der persönlichen Beziehungen zum Empfänger der Vermögenswerte und seiner Familie erleben. Wichtige Regelungsziele sind:
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Vorweggenommene Erbfolge
