| Testament und Erbvertrag | | Drucken | |
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„Wozu brauche ich eigentlich ein Testament? Es ist doch ohnehin alles gesetzlich geregelt.“ Ein weit verbreiteter Irrglaube. Denn die gesetzliche Erbfolge wird den Vermögensverhältnissen und den familiären Besonderheiten eines jeden von uns nur selten gerecht. Gleichwohl verlassen sich viele darauf, dass der Staat den Nachlass schon vernünftig abwickeln wird – oftmals mit fatalen Folgen: Nicht selten führt der ungeregelte Erbfall zum Streit unter den Familienangehörigen, der dann oft jahrelang Anwälte und Gerichte beschäftigt.
Auch wenn jeder von uns aus dem Bekanntenkreis über einen erbitterten Erbstreit zu berichten weiß, werden Überlegungen zur eigenen Vermögensnachfolge nach dem Tod gerne verdrängt. Dabei sind wir doch zu Lebzeiten stets bestrebt, uns beständig um unsere Zukunft zu kümmern, für das Alter vorzusorgen und uns für Unfall und Krankheit finanziell abzusichern. Wäre es da nicht genauso sinnvoll, auch eine entsprechende Regelung für den Todesfall zu treffen?
Zur Bandbreite der erbrechtlichen Gestaltungmöglichkeiten gehören insbesondere
Mit einem Testament, das ganz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse, Wünsche und Wertvorstellungen zugeschnitten ist, können Sie Ihr Vermögen in die richtigen Hände geben und dafür sorgen, dass ihr Lebenswerk in Ihrem Sinne fortgeführt wird. Gerne beraten wir Sie bei der Errichtung eines Testaments. Informieren Sie sich über den Ablauf eines Auftrages zur Errichtung eines Testaments in unserer Kanzlei. |
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