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Der Mangel an geeigneten Nachfolgern und das Bedürfnis zum gemeinnützigen Engagement lässt die Zahl der Stiftungen in Deutschland kontinuierlich steigen. Gegenwärtig gibt es über 16.000 selbständige Stiftungen, die ganz überwiegend gemeinnützig sind, und jährlich kommen über 800 neue Stiftungen hinzu. Die in der Öffentlichkeit bekannteste Form ist die der gemeinnützigen Stiftung einer vermögenden Privatperson. Stiftungen werden aber oftmals zur Vermögenssicherung und Erbfolgegestaltung gerade auch unternehmensbezogen errichtet (Adolf Würth, Dietmar Hopp, Robert Bosch). Eine unternehmensverbundene Stiftung ist insbesondere dann zu erwägen, wenn im Kreise der Familie niemand bereit oder in der Lage ist, das Unternehmen fortzuführen. Für die Erbfolgegestaltung kommen Stiftungen vor allem als Familienstiftungen, als gemeinnützige Stiftungen und als mildtätige Stiftungen in Betracht. Die Errichtung einer Stiftung ist sowohl in zivilrechtlicher wie auch in steuerrechtlicher Hinsicht anspruchsvoll und komplex. Es ist daher unerlässlich, frühzeitig fachkundigen Rat einzuholen. |
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