| Patientenverfügung | | Drucken | |
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Die Patientenverfügung – vielfach auch Patiententestament genannt – ist eine Anweisung an den Arzt, bestimmte Heilbe-handlungen im Ernstfall durchzuführen oder aber zu unterlassen, auch wenn hierdurch das Leben verkürzt wird. Die Patientenverfügung ist damit Ausdruck der persönlichen Entscheidungsfreiheit. Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen, sollte Ihnen bewusst sein, dass vor Ihrer Unterschrift ein Prozess der persönlichen Auseinandersetzung mit Fragen steht, die sich im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod stellen. Diese Auseinandersetzung ist aber notwendig, um sich bewusst zu machen, dass eine Patientenverfügung auch die Selbstverantwortung für die Folgen bei Umsetzung der Patientenverfügung umfasst. Nach der zum 1. September 2009 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelung muss eine Patientenverfügung schriftlich niedergelegt und eigenhändig unterschrieben werden. Eine notarielle Beurkundung oder öffentliche Beglaubigung ist nicht erforderlich! Betreuer und Bevollmächtigte sind dann verpflichtet, den in der Verfügung zum Ausdruck gebrachten Patientenwillen gegenüber den behandelnden Ärzten und dem Pflegepersonal durchzusetzen. Wer Rechtssicherheit und Verbindlichkeit für seine Patientenverfügung will, sollte nicht auf die herkömmlichen Muster und Formulare vertrauen, sondern seinen Willen in einer individuellen Erklärung niederlegen. Gerne helfen wir Ihnen bei der rechtssicheren Abfassung einer Patientenverfügung und ziehen hierbei auf Ihren Wunsch auch den Arzt Ihres Vertrauens hinzu. |
Patientenverfügung
