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Erbrechtliche Beratung Im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs beraten wir Sie in allen Bereichen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge. Wir begleiten Sie als Berater darüber hinaus auch in speziellen erbrechtlichen Konfliktlagen. Sind Sie beispielsweise in einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) als Testamentsvollstrecker benannt worden, müssen nach Annahme des Amtes eine Vielzahl von Rechten und Pflichten beachtet werden, die dem juristischen Laien oft nur unzureichend bekannt sind. Verletzt der Testamentsvollstrecker aber - bewusst oder unbewusst - ihm obliegende Pflichten, kann hieraus eine Schadensersatzpflicht gegenüber den Erben entstehen. Auch bei anderen erbrechtlichen Fragen, wie z.B. der erfolgreichen Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, der Erfüllung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Fragen des Sozialhilferegresses oder im Zusammenhang mit der Fortführung eines ererbten Unternehmens, lassen sich wirtschaftlicher Erfolg und Familienfrieden oftmals nur durch eine frühzeitige und interessengerechte Beratung erreichen. Erbrechtliche Gestaltung Die Rechtsgestaltung, namentlich die Ausarbeitung von Verträgen, Testamenten, Vollmachten etc., bildet einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Für einen Erblasser, der keine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) errichtet hat, bestimmt das Gesetz wer Erbe wird. Die gesetzliche Erbfolge entspricht häufig jedoch nicht den Interessen und Wünschen des Erblassers. So sieht das Gesetz etwa regelmäßig das Entstehen einer Erbengemeinschaft aus Ehepartner und Verwandtschaft vor, wenn ein Ehegatte verstirbt. Unverheiratete Paare hingegen erben nach dem Gesetz nichts voneinander. Für viele Unternehmen schließlich bedeutet ein ungeregeltes Erbe sogar den wirtschaftlichen Ruin, für viele Familien die Zerschlagung des Vermögens. Bei Vorliegen einer Verfügung von Todes wegen tritt die gesetzliche Erbfolge nicht ein. Der Erblasser kann die Erbfolge individuell in einem Einzeltestament oder einem Erbvertrag bestimmen. Für Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft besteht daneben die weitere Möglichkeit der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testamentes (Ehegattentestament). Zusätzlich zur Errichtung eines Testaments oder Erbvertrags bietet sich oftmals auch die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten, insbesondere von Immobilien, auf die nächste Generation an. Erbfallmanagement Mit dem Eintritt des Erbfalls sieht man sich vor unzählige Probleme gestellt, die gelöst werden wollen. Dabei kann es sich um die Ablieferung eines Testaments beim Nachlassgericht, die Bewertung von Grundstücken durch einen Sachverständigen, das Erstellen eines Nachlassverzeichnisses, die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins zur Erbenermittlung oder Testamentseröffnung, Fragen der Annahme oder der rechtzeitigen und wirksamen Ausschlagung der Erbschaft oder die Beschränkung der Haftung des Erben für Schulden des Erblassers handeln. Benötige ich einen Erbschein? Gibt es Schwierigkeiten mit der Bank? Was ist mit den Lebensversicherungen? – All dies sind Fragen, die es zu beantworten gilt. Wir begleiten Sie durch den "Dschungel" an Vorschriften und Formularen, die ein Erbfall nach sich zieht, und unterstützen Sie bei der praktischen Bewältigung, schnell und kostensparend. Prozessführung Der Beratungsbedarf im Hinblick auf Vermögensnachfolgeplanungen hat in den zurückliegenden Jahren stetig zugenommen. Mit dieser Entwicklung stieg auch die Zahl der Prozesse um das Erbe. Der Umgang mit dem Erbrecht selbst gewährleitstet auch eine kompetente und zielführende Betreuung von Erbprozessen, da allgemeine rechtliche Kenntnisse häufig nicht ausreichen, um spezielle erbrechtliche Probleme erfolgreich zu lösen. Bei Erbprozessen geht es regelmäßig auch um erhebliche Vermögenswerte, welche die Kosten des Verfahrens für das Gericht und die Prozessvertreter bestimmen. Das Prozesskostenrisiko bei einem Rechtsstreit um (nur) 100.000 EUR Gegenstandswert liegt bei einer Instanz bei 12.000 EUR und bei zwei Instanzen bei 28.000 EUR. Um diesem Kostenrisiko im Sinne unserer Mandanten Rechnung zu tragen, wird in der Kanzlei Dr. Kerscher und Kollegen über erbprozessuale Fragen in täglichen Anwaltsbesprechungen entschieden. Dies gewährleistet für unsere Mandanten eine kompetente und zielorientierte Vertretung vor Gericht. |
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