| Erbschaft- und Schenkungsteuer | | Drucken | |
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Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer stellen eine Belastung für die jeweiligen Nachfolger dar. Bei jeder erbrechtlichen Gestaltung ist es daher unerlässlich, auch die erbschaftsteuerlichen Auswirkungen zu überdenken. Die steuerliche Optimierung sollte allerdings niemals alleiniges Motiv der Nachfolgeplanung sein. Mit der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen und zum 1. Januar 2010 modifizierten Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts sind die Steuersätze und Freibeträge geändert worden. Die großen Gewinner dieser Reform sind nahe Familienangehörige wie Witwen, Witwer, Kinder und Enkel. Sie werden durch höhere Freibeträge besser gestellt. Verlierer der Reform sind hingegen die Geschwister und deren Abkömmlinge sowie entferntere Verwandte. Ihr Freibetrag beträgt nur 20.000 Euro. Außerdem werden sie mit wesentlich höheren Steuersätzen besteuert.
Die persönlichen Freibeträge stehen alle zehn Jahre in vollem Umfang zur Verfügung. Mit frühzeitigen Schenkungen nach Plan lassen sich die Freibeträge daher mehrmals nutzen. Auf diese Weise können auch größere Vermögen steuerneutral an die nachfolgende Generation übertragen werden. |
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Erbschaft- und Schenkungsteuer
