Verantwortung für GenerationenErben | Vererben | Nachfolge sichern
Home Erbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Drucken |

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer stellen eine Belastung für die jeweiligen Nachfolger dar. Bei jeder erbrechtlichen Gestaltung ist es daher unerlässlich, auch die erbschaftsteuerlichen Auswirkungen zu überdenken. Die steuerliche Optimierung sollte allerdings niemals alleiniges Motiv der Nachfolgeplanung sein.

Mit der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen und zum 1. Januar 2010 modifizierten Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts sind die Steuersätze und Freibeträge geändert worden. Die großen Gewinner dieser Reform sind nahe Familienangehörige wie Witwen, Witwer, Kinder und Enkel. Sie werden durch höhere Freibeträge besser gestellt. Verlierer der Reform sind hingegen die Geschwister und deren Abkömmlinge sowie entferntere Verwandte. Ihr Freibetrag beträgt nur 20.000 Euro. Außerdem werden sie mit wesentlich höheren Steuersätzen besteuert.

Steuersätze je Steuerklasse

bis Wert in Euro

I

II

III

75.000

7 %

15 %

30 %

300.000

11 %

20 %

30 %

600.000

15 %

25 %

30 %

6.000.000

19 %

30 %

30 %

13.000.000

23 %

35 %

50 %

26.000.000

27 %

40 %

50 %

darüber

30 %

43 %

50 %

 

Persönliche Freibeträge

EUR

Ehegatten

500.000

Kinder, Stiefkinder sowie Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind

400.000

Enkel, deren Eltern noch leben, Urenkel

200.000

Eltern und Großeltern (bei Erbschaft)

100.000

Personen der Steuerklasse II (z.B. Geschwister)

20.000

Personen der Steuerklasse III (Nichtverwandte)

20.000

eingetragene Lebenspartner

500.000

 

Die persönlichen Freibeträge stehen alle zehn Jahre in vollem Umfang zur Verfügung. Mit frühzeitigen Schenkungen nach Plan lassen sich die Freibeträge daher mehrmals nutzen. Auf diese Weise können auch größere Vermögen steuerneutral an die nachfolgende Generation übertragen werden.