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Ganz gleich, ob jemand ein Testament errichtet oder ob gesetzliche Erbfolge eintritt – in den meisten Fällen wird er nicht nur von einer, sondern von mehreren Personen beerbt. Diese bilden dann eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass verwalten muss, bis er vollständig aufgeteilt ist.

Die Verwaltung erfordert je nach Wichtigkeit und Bedeutung der zu treffenden Maßnahme entweder ein einstimmiges Handeln aller Miterben, zumindest aber einen Mehrheitsbeschluss. Unterschiedliche Interessen, gegenseitiges Misstrauen oder langjährige Feindschaft erschweren dabei nicht selten die Entscheidungsfindung. Streit unter den Miterben ist vorprogrammiert, insbesondere dann, wenn sich Immobilien im Nachlass befinden. Kann man sich über deren Schicksal nicht einigen, droht die Teilungsversteigerung, die in den meisten Fällen mit einem erheblichen Wertverlust verbunden ist.

Für den Erblasser ist es daher immens wichtig, im Testament durch geeignete Maßnahmen die Entstehung einer streitanfälligen Erbengemeinschaft von vornherein zu verhindern oder konkrete Vorgaben zu machen, wie der Nachlass von den Miterben zu verwalten und zu verteilen ist.

Wir beraten Sie sowohl bei der vorausschauenden Testamentsgestaltung in Bezug auf die Streitvermeidung unter den Miterben wie auch nach dem Erbfall als Miterbe im Zusammenhang mit der Verwaltung des Nachlasses und der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

Wir sehen es als vorrangiges Ziel an, langwierige und kostentreibende Auseinandersetzungen durch in langjähriger Erfahrung gewonnene Strategien zu vermeiden. So können wir unseren Mandanten Ärger und erhebliche Prozesskostenrisiken ersparen.