| Dynamische Vermögensnachfolge / Vermögensweitergabe | | Drucken | |
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Sie bedeutet zweierlei: Sie ist Gestaltungskonzept zur Planung und Verwirklichung einer optimalen Vermögensweitergabe. Dynamisch, weil sich mit regelmäßiger Aktualisierung der Prozess beschleunigt und verbessert. Sie ist zugleich Analysewerkzeug zur Lösung eines jeden erbrechtlichen Falles. Fehler entstehen bei Nichtbeachtung der hier aufgezeigten Methode. Wir haben uns darauf spezialisiert, die Weitergabe des Vermögens über Generationen optimal zu gestalten. Dies gelingt nur bei Einhaltung einer logischen Vorgehensweise.
1. Ordnen und bewerten.
Häufige Fehlerquelle: 2. Interessen und Wünsche, Ziele – Nicht ziellos handeln! Die Interessen der Beteiligten und deren Wünsche sind die Grundlage zur Ermittlung ihrer Ziele. Nur eine intensive Besprechung führt zum Erkennen der wirtschaftlich vernünftigen und gerechten Zielsetzungen. - Vielfach kann man nicht mehrere Ziele gleichzeitig erreichen. Beispiel: Wir zeigen Ihnen die typischen Risiken Ihres Falles und die Möglichkeiten ihrer Abwendung auf. Aus unserer Erfahrung können wir Ihnen bei der Formulierung Ihrer Wünsche und damit entscheidend bei der Bildung Ihres Willens, gerade bei komplizierten Verhältnissen, helfen. Die Wünsche und Zielvorstellungen sind schriftlich niederzulegen. 3. Plan erstellen – Nicht planlos handeln Einen Plan zu erstellen, erfordert dreierlei: Kreativität, zielgerichtetes Denken und Entscheidungskraft. Planerstellung = Willensbildung. Am Ende einer anspruchsvollen Willensbildung steht immer eine Entscheidung. - Erst wenn die Entscheidung steht, weiß man in welchen Schritten vorzugehen ist, um den Willen in die Tat umzusetzen. Häufige Fehler: 4. Umsetzung des Plans in juristisch sichere Formen Ein anspruchsvoller Plan der Vermögensnachfolge verlangt ein ganzes Bündel an aufeinander abgestimmte Maßnahmen: a) Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Vorsorgevertrag, Bankvollmacht, Patientenverfügung 5. Aktualisierung von Vollmacht, Testament und Weitergabe – Wer nicht aktualisiert, verliert! Beachte: 6. „Hellwach vor und nach dem Erbfall“ Nach dem Erbfall sollte fürsorglich Rat eingeholt werden. Es besteht vielfach die Möglichkeit, durch eine Sofortmaßnahme künftigen Streit zu verhindern, in Fällen eines bedeutsamen Vermögens auch erhebliche Steuern zu sparen.
Fazit: Aktualisierung: Je nach den Umständen sollte die Nachfolgeplanung und die getroffenen Maßnahmen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüft werden; im Normalfall alle 5 Jahre. In einem erneuten Gespräch gehen wir mit Ihnen die vorgenannten Punkte durch und passen die Regelungen an. Dies geht relativ schnell und ist in aller Regel sehr kostengünstig. Je öfter man in einer Familie diesen „Aktualisierungslauf“ durchführt, ergibt sich eine Dynamik des Verstehens und Entscheidens. Die Qualität bleibt auf hohem Niveau. Die „Hausaufgaben“ sind gemacht. Die Familie fühlt sich sicher. Man lebt ohne Zukunftsängste. Es ist ja an alles gedacht; alles ist bedacht. Dazu wollen wir Ihnen verhelfen! |
Dynamische Vermögensnachfolge

