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Dynamische Vermögensnachfolge / Vermögensweitergabe | Drucken |

Sie bedeutet zweierlei:

Sie ist Gestaltungskonzept zur Planung und Verwirklichung einer optimalen Vermögensweitergabe. Dynamisch, weil sich mit regelmäßiger Aktualisierung der Prozess beschleunigt und verbessert. Sie ist zugleich Analysewerkzeug zur Lösung eines jeden erbrechtlichen Falles. Fehler entstehen bei Nichtbeachtung der hier aufgezeigten Methode. Wir haben uns darauf spezialisiert, die Weitergabe des Vermögens über Generationen optimal zu gestalten. Dies gelingt nur bei Einhaltung einer logischen Vorgehensweise.

Sie stellt sich in sechs Punkten dar:

  1. Ordnen und bewerten
  2. Interessen und Wünsche
  3. Plan erstellen
  4. Plan ausführen
  5. Ausführung aktualisieren
  6. „Hellwach vor und nach dem Erbfall“

Klicken Sie auf einen der Punkte, um direkt zum Text zu springen.



1. Ordnen und bewerten.

  • Von welcher Familienkonstellation, von welchem Vermögen gehe ich aus?
  • Einschätzung von Personen und Vermögen
  • Wem gehört das Vermögen und welche fremden Rechte bestehen an dem Vermögen?
  • Welche Besonderheiten liegen vor?

Häufige Fehlerquelle:
Wer mit seinem verstorbenen Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament /einen Erbvertrag geschlossen hatte, in dem gemeinsame Kinder zu Schlusserben nach dem Tod des zweitversterbenden Elternteils bestimmt wurden, so ist der überlebende Elternteil grundsätzlich nicht mehr in der Lage, von dieser Schlusserbfolge abzuweichen. Sein entgegenstehendes Testament wäre nichtig.



2. Interessen und Wünsche, Ziele – Nicht ziellos handeln!

Die Interessen der Beteiligten und deren Wünsche sind die Grundlage zur Ermittlung ihrer Ziele. Nur eine intensive Besprechung führt zum Erkennen der wirtschaftlich vernünftigen und gerechten Zielsetzungen. - Vielfach kann man nicht mehrere Ziele gleichzeitig erreichen.

Beispiel:
Soll ich meinen Partner vor den Kindern schützen? oder die Kinder vor dem Partner?

Wir zeigen Ihnen die typischen Risiken Ihres Falles und die Möglichkeiten ihrer Abwendung auf. Aus unserer Erfahrung können wir Ihnen bei der Formulierung Ihrer Wünsche und damit entscheidend bei der Bildung Ihres Willens, gerade bei komplizierten Verhältnissen, helfen.

Die Wünsche und Zielvorstellungen sind schriftlich niederzulegen.



3. Plan erstellen – Nicht planlos handeln
Ob Hausbau, ob Vermögensnachfolge, ob Alterssicherung, all das muss sorgfältig geplant werden. Nur wer plant, spart Zeit und Kosten. Nur planend können anspruchsvolle Ziele erreicht werden.

Einen Plan zu erstellen, erfordert dreierlei: Kreativität, zielgerichtetes Denken und Entscheidungskraft. Planerstellung = Willensbildung. Am Ende einer anspruchsvollen Willensbildung steht immer eine Entscheidung. - Erst wenn die Entscheidung steht, weiß man in welchen Schritten vorzugehen ist, um den Willen in die Tat umzusetzen.

Häufige Fehler:
Eine sorgfältige Willensbildung kommt meist zu kurz; man lässt sich zu wenig Zeit, man bedenkt nicht die Alternativen. Dann kann die Umsetzung noch so sorgfältig sein, die Alterssicherung und Vermögensnachfolge wird niemals optimal sein. Kernpunkt jeder gelungenen Nachfolge ist die durch den Experten begleitete Willensbildung. Nur der Experte weiß, worauf es insgesamt ankommt, was in der Zukunft geschehen kann und wo die Risiken liegen, die es zu meiden gilt.



4. Umsetzung des Plans in juristisch sichere Formen
Um hierbei alles zu bedenken und richtig zu machen, bedarf es einer hohen Qualifikation und einer langen Erfahrung.

Ein anspruchsvoller Plan der Vermögensnachfolge verlangt ein ganzes Bündel an aufeinander abgestimmte Maßnahmen:

a) Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Vorsorgevertrag, Bankvollmacht, Patientenverfügung
b) Ein Testament "für alle Fälle". Eventuell auch schon ein detailliert ausgearbeitetes "end" - gültiges Testament
c) Lebzeitige Weitergabe von Vermögen, eventuell Grundstücke, Gesellschaftsanteile im Hinblick auf den späteren Erbfall



5. Aktualisierung von Vollmacht, Testament und Weitergabe – Wer nicht aktualisiert, verliert!
Die getroffenen Maßnahmen gingen von einer bestimmten Sachlage und einer bestimmten Einschätzung des oder der Vermögensinhaber aus. Wenn sich an diesen objektiven und / oder subjektiven Voraussetzungen etwas ändert, werden die Maßnahmen zu aktualisieren sein. Dies kann beispielsweise auch schon durch eine veränderte Rechtslage, des Steuerrechtes wie auch des Zivilrechtes, notwendig werden.

Beachte:
Eine einmal getroffene Maßnahme entspricht einer Fotografie; das Leben aber ist ein Film.



6. „Hellwach vor und nach dem Erbfall“
Aus der Praxis wissen wir, wie wichtig es ist, bei einem zu erwartenden Erbfall die bisherigen Regelungen auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität hin zu überprüfen. Hier gilt es eine letzte Chance der Korrektur wahrzunehmen!

Nach dem Erbfall sollte fürsorglich Rat eingeholt werden. Es besteht vielfach die Möglichkeit, durch eine Sofortmaßnahme künftigen Streit zu verhindern, in Fällen eines bedeutsamen Vermögens auch erhebliche Steuern zu sparen.

 

Fazit:
Nur wer in dieser Systematik konsequent vorgeht, wird den wahren Bedarf erkennen und die sich anbietenden Möglichkeiten nutzen, um die Chancen einer gelungenen Vermögensnachfolge wahrzunehmen.

Aktualisierung: Je nach den Umständen sollte die Nachfolgeplanung und die getroffenen Maßnahmen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüft werden; im Normalfall alle 5 Jahre. In einem erneuten Gespräch gehen wir mit Ihnen die vorgenannten Punkte durch und passen die Regelungen an. Dies geht relativ schnell und ist in aller Regel sehr kostengünstig.

Je öfter man in einer Familie diesen „Aktualisierungslauf“ durchführt, ergibt sich eine Dynamik des Verstehens und Entscheidens. Die Qualität bleibt auf hohem Niveau. Die „Hausaufgaben“ sind gemacht. Die Familie fühlt sich sicher. Man lebt ohne Zukunftsängste. Es ist ja an alles gedacht; alles ist bedacht.

Dazu wollen wir Ihnen verhelfen!