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Rechtsanwalt Karl-Ludwig Kerscher | Drucken |

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht

Jahrgang 1944, verheiratet, zwei Kinder, seit 1971 als Rechtsanwalt zugelassen, Inhaber der Kanzlei Dr. Kerscher und Kollegen.

Seit mehr als fünfzehn Jahren ist Rechtsanwalt Karl-Ludwig Kerscher ausschließlich auf Fragestellungen des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts und der lebzeitigen Vermögensnachfolge spezialisiert. Er ist Mitbegründer und Vorstand der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) sowie Autor verschiedener Fachbücher, Gesetzeskommentare und Veröffentlichungen in Fachzeitschriften. Sein Engagement in der Fachwelt und seine Strategie, sämtliche Anwälte der Kanzlei auf das Erbrecht zu spezialisieren waren die Grundlage dafür, dass die Kanzlei Dr. Kerscher und Kollegen seit Jahren zu den führenden Kanzleien im Erbrecht gehört.

Rechtsanwalt Karl-Ludwig Kerscher war bis zum Jahre 2008 Mitglied des Prüfungsausschusses Fachanwalt für Erbrecht der Rechtsanwaltskammern für die Oberlandesgerichtsbezirke Koblenz und Zweibrücken. Er ist Mitglied im Fachbeirat der Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb), Geschäftsstellenleiter der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) für den Landgerichtsbezirk Landau in der Pfalz sowie Mitglied im Verein VorsorgeAnwalt e.V.

Rechtsanwalt Karl-Ludwig Kerscher gibt sein Fachwissen in allgemeinverständlichen Vorträgen sowie bundesweit als Referent in Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte und Notare weiter.


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