RA Hieb

Rechtsanwalt Karl-Ludwig Kerscher

Fachanwalt für Erbrecht

Jahrgang 1944, verheiratet, 2 Kinder, seit 1971 als Rechtsanwalt zugelassen und Inhaber der Kanzlei Dr. Kerscher und Kollegen in Germersheim/ Rhein.

Seit mehr als zehn Jahren hat sich Rechtsanwalt Karl-Ludwig Kerscher ganz auf das deutsche Erbrecht spezialisiert. Die Strategie, alle Anwältinnen und Anwälte ausschließlich auf das Gebiet des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts und dem Recht der lebzeitigen Übergabe auszurichten war die Grundlage dafür, dass die Kanzlei Dr. Kerscher und Kollegen zu den führenden Kanzleien im Erbrecht gehört. Sein Engagement als Mitbegründer und Vorstand der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) sowie als Autor/Mitautor diverser verschiedener Fachbücher und Veröffentlichungen unterstreicht diese Position.

Sein Fachwissen gibt Rechtsanwalt Kerscher bundesweit als Referent in allgemeinverständlichen Vorträgen und in der Fortbildung für die Deutsche Anwaltakademie, zahlreicher Rechtsanwaltskammern und Rechtsanwaltvereine weiter.

Veröffentlichungen

Kontakt karl-ludwig.kerscher@kanzlei-kerscher.de